Die Rechte, die dem Dienstnehmer auf Grund der Bestimmungen der §§ 6 bis 16 zustehen, können durch Vereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden. Die Rechte, die dem Dienstnehmer auf Grund der Bestimmungen der Paragraphen 6 bis 16 zustehen, können durch Vereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden.
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