§ 7 Oö. WV 1995

Oö. WV 1995 - Oö. Wolfgangsee-Verordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 7

Schluß- und Übergangsbestimmungen

 

(1) Diese Verordnung tritt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft; gleichzeitig tritt die O.ö. Wolfgangsee-Verordnung 1990, LGBl. Nr. 47, sowie die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. April 1995, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über schiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf dem Aber- oder Wolfgangsee geändert wird, LGBl. Nr. 42/1995, außer Kraft.

(2) Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/1998)

(3) Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/1998)

(4) Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/1998)

In Kraft seit 25.07.1998 bis 31.12.9999
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