Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für jenen Teil des Aber- oder Wolfgangsees, der im Land Oberösterreich gelegen ist und im folgenden kurz als See bezeichnet wird.
In Kraft seit 05.08.1995 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 Oö. WV 1995
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Oö. WV 1995 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 Oö. WV 1995