Art. 2 Oö. VergRSG 2006

Oö. VergRSG 2006 - Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes beim unabhängigen Verwaltungssenat anhängige Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage fortzuführen.

In Kraft seit 22.10.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 2 Oö. VergRSG 2006


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 Oö. VergRSG 2006 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 2 Oö. VergRSG 2006


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 2 Oö. VergRSG 2006


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 2 Oö. VergRSG 2006 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. VergRSG 2006 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 24a Oö. VergRSG 2006
Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006 (Oö. VergRSG 2006) Fundstelle