Art. 2 Oö. VergRSG 2006

Oö. VergRSG 2006 - Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes beim unabhängigen Verwaltungssenat anhängige Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage fortzuführen.

In Kraft seit 22.10.2010 bis 31.12.9999
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§ 24a Oö. VergRSG 2006
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