Oö. Umwelthaftungsgesetz (Oö. UHG) Fundstelle

Oö. UHG - Oö. Umwelthaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 05.09.2009

§  1Paragraph eins,

Ziele

§  2Paragraph 2,

Geltungsbereich

§  3Paragraph 3,

Ausnahmen

§  4Paragraph 4,

Begriffsbestimmungen

§  5Paragraph 5,

Vermeidungstätigkeit

§  6Paragraph 6,

Sanierungstätigkeit

§  7Paragraph 7,

Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§  8Paragraph 8,

Kosten der Vermeidungs- und Sanierungstätigkeit

§  9Paragraph 9,

Behörde

§ 10Paragraph 10,

Grenzüberschreitende Umweltschäden

§ 11Paragraph 11,

Umweltbeschwerde

§ 12Paragraph 12,

Parteistellung

§ 13Paragraph 13,

Beteiligtenstellung

§ 14Paragraph 14,

Strafbestimmungen

§ 15Paragraph 15,

Schlussbestimmungen

Anhang 1

(Tätigkeiten im Sinn des § 2 Abs. 1)(Tätigkeiten im Sinn des Paragraph 2, Absatz eins,)

Anhang 2

(Kriterien im Sinn des § 4 Z 1 lit. a)(Kriterien im Sinn des Paragraph 4, Ziffer eins, Litera a,)

Anhang 3

(Sanierung von Umweltschäden im Sinn des § 4 Z 1 lit. a - Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume)(Sanierung von Umweltschäden im Sinn des Paragraph 4, Ziffer eins, Litera a, - Schädigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume)

Anhang 4

(Sanierung von Umweltschäden im Sinn des § 4a Z 1 lit. b - Schädigungen des Bodens)(Sanierung von Umweltschäden im Sinn des Paragraph 4 a, Ziffer eins, Litera b, - Schädigungen des Bodens)

In Kraft seit 05.09.2009 bis 31.12.9999
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