§ 6 Oö. ÜbV § 6

Oö. ÜbV - Oö. LuftREnTG - Überprüfungsberechtigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 24 und 25 der Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung (Oö. HaBV 2005), LGBl. Nr. 7/2006, außer Kraft.

(3) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 9 bis 14 Oö. Gassicherheitsverordnung 2006, LGBl. Nr. 137/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/2015, außer Kraft.

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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