§ 2a Oö. SSWG 1970

Oö. SSWG 1970 - Oö. Starkstromwegegesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Das Prinzip „Energieeffizienz an erster Stelle“ im Sinn des Artikels 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, ABl. L 328 vom 21.12.2018, S 1, hat als Grundsatz Beachtung zu finden.

(Anm: LGBl.Nr. 100/2024)Anmerkung, LGBl.Nr. 100/2024)

In Kraft seit 22.11.2024 bis 31.12.9999
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