Oö. Sozialhilfeverbände-Funktionsgebührenverordnung 1998 (Oö. SF 1998) Fundstelle

Oö. SF 1998 - Oö. Sozialhilfeverbände-Funktionsgebührenverordnung 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe der Funktionsgebühren der Mitglieder der Verbandsvorstände und der Sitzungsgelder der Obmannstellvertreter und der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse der Sozialhilfeverbände (Oö. Sozialhilfeverbände-Funktionsgebührenverordnung 1998)

StF: LGBl.Nr. 122/1998

Änderung

LGBl.Nr. 55/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 36 des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 (Oö. SHG 1998), LGBl. Nr. 82, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 Oö. SF 1998