Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2013 in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.
In Kraft seit 01.09.2013 bis 31.12.9999
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