Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 Oö. PVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 Oö. PVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 Oö. PVG