Folgende Nebenleistungen werden in die Lehrverpflichtung eingerechnet:
1. | die Tätigkeit als Leiterin oder Leiter einer Sportwoche mit einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III für einen Monat des Schuljahres; | |||||||||
2. | an der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich weiters | |||||||||
a) | die Leitung der Lehrmühle mit zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II, | |||||||||
b) | die Leitung der Bäckerei mit zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II, | |||||||||
c) | die Tätigkeit als Qualitäts-Projektmanagerin oder Qualitäts-Projektmanager für die Dauer eines Unterrichtsjahres mit 0,48 Werteinheiten; | |||||||||
3. | an der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl weiters | |||||||||
a) | die Leitung sämtlicher Werkstätten mit bis zu 7,5 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II, | |||||||||
b) | die Tätigkeit als Qualitäts-Projektmanagerin oder Qualitäts-Projektmanager für die Dauer eines Unterrichtsjahres mit 0,46 Werteinheiten. |
0 Kommentare zu § 7 Oö. PSchulV 2012