§ 5 Oö. PSchulV 2012 § 5

Oö. PSchulV 2012 - Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie folgt zugeordnet:

1.

Lehrverpflichtungsgruppe I:

a)

An der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich:

Allgemeine und anorganische Chemie

Analytische Chemie

Analytisches Laboratorium

Analytisches und organisch-präparatives Laboratorium

Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Angewandte Informatik

Angewandte Mathematik

Biotechnologische Verfahrenstechnik

Deutsch

Deutsch und Kommunikation

Englisch

Fachrechnen

Lebensmitteltechnologie

Lebensmitteltechnologie für Bäcker

Lebensmitteltechnologie für Konditoren

Lebensmitteltechnologie für Müller

Marketing

Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene

Mikrobiologisches und biologisches Laboratorium

Organische Chemie und Biochemie

Qualitätsmanagement

Rechnungswesen

Rohstoffkunde

Verfahrenstechnik

Zweite lebende Fremdsprache

b)

An der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl:

Angewandte Informatik

Angewandte Mathematik

Automatisierungstechnik

Betriebliche Anwendung der Datenverarbeitung

Betriebssysteme

Deutsch und Kommunikation

Elektronik

Elektrotechnik

Elektrotechnik und Elektronik

Elemente der Mechatronik

Englisch

Fertigungstechnik

Fremdsprache und Kommunikation

Grundlagen der Informatik

Informationstechnik

Konstruktionsübungen

Laboratorium

Mechanik

Mechanik und Elemente der Mechatronik

Mechatronische Schaltungstechnik

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Netzwerktechnik

Qualitätsmanagement

Rechnungswesen

Telekommunikation

2.

Lehrverpflichtungsgruppe II:

a)

An der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich:

Angewandte Physik

Biologie und Ernährung

Ernährungslehre

Projekte und Projektmanagement

b)

An der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl:

Angewandte Chemie und Umwelttechnik

Betriebstechnik

Medientechnik

Naturwissenschaftliche Grundlagen

Physik des Fachgebietes

Projektmanagement

3.

Lehrverpflichtungsgruppe III:

a)

An der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich:

Geographie und Wirtschaftskunde

Geschichte und politische Bildung

Kommunikation und Präsentation

Lebensmittelrecht

Mitarbeiterführung und -ausbildung

Religion

Werkstättenlaboratorium

Wirtschaft und Recht

b)

An der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl:

Ethik

Fachzeichnen

Geografie und Wirtschaftskunde

Geschichte und politische Bildung

Religion

Standardsoftwareanwendungen

Werkstättenlaboratorium

Wirtschaft und Recht

4.

Lehrverpflichtungsgruppe IV:

a)

An der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich:

Produktionswerkstätte für Bäcker

Produktionswerkstätte für Konditoren

Produktionswerkstätte für Müller

b)

An der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl:

Betriebspraktikum

Technikerpraktikum

Werkstätte und Produktionstechnik

5.

Lehrverpflichtungsgruppe IV a:

Bewegung und Sport

6.

Lehrverpflichtungsgruppe V a:

Werkstätte

(2) Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen bzw. Unterricht in aktuellen Fachgebieten sowie Unterrichtsgegenständen, die auf Grund von nach schulrechtlichen Vorschriften zu genehmigenden Schulversuchen oder Lehrplanänderungen angeboten werden, sind derjenigen Lehrverpflichtungsgruppe zuzuordnen, der auch der thematisch entsprechende Unterrichtsgegenstand angehört.

In Kraft seit 01.02.2012 bis 31.12.9999
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