§ 38 Oö. OVG 1994

Oö. OVG 1994 - Oö. Objektivierungsgesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 38

Inkrafttreten

 

Dieses Landesgesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Jänner 1991 in Kraft getreten.

In Kraft seit 17.12.1994 bis 31.12.9999
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