Mit der Zustellung der Verständigung beginnt die Funktion als Vertrauensperson.
In Kraft seit 01.09.1986 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 37 Oö. L-PVWO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 37 Oö. L-PVWO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 37 Oö. L-PVWO