§ 36 Oö. L-PVWO

Oö. L-PVWO - Oö. Landes-Personalvertretungs-Wahlordnung (V)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 36

Stimmzettel

 

Für die Wahl der Vertrauensperson(en) sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier vorzusehen.

In Kraft seit 01.09.1986 bis 31.12.9999
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