§ 6 Oö. KlAV

Oö. KlAV - Oö. Klimaanlagenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 6

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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