§ 1 Oö. KlAV

Oö. KlAV - Oö. Klimaanlagenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 1

Geltungsbereich

 

Diese Verordnung regelt sicherheitstechnische Anforderungen sowie Anforderungen zum Schutz der Umwelt, insbesondere zur Reinhaltung der Luft, und zur Sicherstellung der möglichst sparsamen Verwendung von Energie, denen Klimaanlagen jedenfalls zu entsprechen haben.

In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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