(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung dieser Verordnung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2002 (Oö. GVV 2002), LGBl. Nr. 130/2001, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2010, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Amtshandlungen anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt vorgenommen wurden.
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