Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.02.2025
Für die Aufstellung von ortsfesten Druckbehältern für Erdgas und für Flüssiggas gelten die §§ 3 bis 5 der Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung (DBA-VO).
In Kraft seit 31.07.2015 bis 31.12.9999
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