Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
§ 1
Organisation
§ 2
Gemeindeärzte
§ 3
Körperschaft des öffentlichen Rechts
§ 4
Eigener Wirkungsbereich
2. ABSCHNITT
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 5
Übergangsbestimmung
§ 6
In-Kraft-Treten
In Kraft seit 01.08.2006 bis 31.12.9999
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