Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 entfallen auch bestehende Gehaltskürzungen nach § 30 in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2019, ohne dass es eines individuellen Rechtsaktes bedarf.
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