§ 4 Oö. FWEZV 2000

Oö. FWEZV 2000 - Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung 2000

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 4

 

(1) Die Oberösterreichischen Feuerwehr-Verdienstkreuze III. und II. Stufe und die Oberösterreichischen Feuerwehr-Dienstmedaillen sind an der linken Brustseite zu tragen. Die rangmäßige Reihenfolge (von der Brustmitte ausgehend) ist: Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz II. Stufe, Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz III. Stufe, Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 50-jährige Tätigkeit, Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit, Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit.

 

(2) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz I. Stufe wird als Brustdekoration an der linken Brustseite getragen.

 

(3) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß für die in Form einer Kleinausfertigung getragenen Dekorationen.

In Kraft seit 01.08.2000 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4 Oö. FWEZV 2000


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 Oö. FWEZV 2000 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4 Oö. FWEZV 2000


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4 Oö. FWEZV 2000


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4 Oö. FWEZV 2000 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. FWEZV 2000 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 Oö. FWEZV 2000
§ 5 Oö. FWEZV 2000