§ 3 Oö. FWEZV 2000

Oö. FWEZV 2000 - Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

§ 3

 

(1) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz III. Stufe ist ein bronzenes, achtspitziges, glatt gerändertes Kreuz mit aufgelegtem emaillierten oberösterreichischen Landeswappen. Das Landeswappen wird von einem rot emaillierten Flammenkreuz umschlossen. Der Durchmesser des Kreuzes beträgt 46 mm. Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch einen Ring hergestellt.

 

(2) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz II. Stufe ist ein in der Ausstattung dem Oberösterreichischen Feuerwehr-Verdienstkreuz III. Stufe gleichgehaltenes, jedoch silbernes Kreuz.

 

(3) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz I. Stufe ist ein vergoldetes, achtspitziges, glatt gerändertes Kreuz mit aufgelegtem emaillierten oberösterreichischen Landeswappen. Das Landeswappen wird von einem rot emaillierten Flammenkreuz umschlossen. Der Durchmesser des Kreuzes beträgt 55 mm.

 

(4) Die Oberösterreichischen Feuerwehr-Verdienstkreuze III. und II. Stufe sind an einem 40 mm breiten, dreieckig gefalteten, zweimal weiß-rot gestreiften Band befestigt. Die Breite der Streifen beträgt 10 mm.

 

(5) Die Kleinausfertigung der in den Abs. 1 bis 3 beschriebenen Dekorationen ist ein auf ein Fünftel verkleinertes Ansteckabzeichen, jedoch ohne Band und Ring.

In Kraft seit 01.08.2000 bis 31.12.9999
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