Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres durch Verordnung Berufsvertretungsbehörden mit bestimmten Aufgaben, insbesondere
1. | mit den Aufgaben einer Kontakt- und Informationsstelle für Fremde, | |||||||||
2. | mit den Aufgaben einer Kontaktstelle für die die Verfahren führenden Behörden, | |||||||||
3. | mit der Erfassung von Daten im Rahmen dieses Bundesgesetzes, | |||||||||
4. | mit der Sammlung von regionalen Informationen, die für Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz von Relevanz sind oder Migrationsanalysen ermöglichen, | |||||||||
betrauen und als dezentrale Informationszentren bezeichnen. |
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