Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Die Organe des Fonds haben ihren Sitz in St. Pölten.
(2) Der Fonds hat aus seinen Mitteln für seinen Personal- und Sachaufwand aufzukommen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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