Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Der Fonds und seine Organe sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Ausfertigung von Schriftstücken, von Landes- und Gemeindeabgaben befreit.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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