NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VN) Fundstelle

NÖ VN - NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Änderung

LGBl. 7200-1

LGBl. 7200-2

[CELEX-Nr.: 32007L0066]

LGBl. 7200-3

LGBl. Nr. 67/2016

LGBl. Nr. 70/2018

[CELEX-Nr.: 32014L0023]

LGBl. Nr. 54/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 23. Mai 2019 beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

(entfällt)

§ 3

(entfällt)

§ 4

Zuständigkeiten des Landesverwaltungsgerichtes, Bestellung und Ausschluss fachkundiger Laienrichter

§ 5

Verfahrenshilfe

§ 6

Einleitung des Nachprüfungsverfahrens

§ 7

Einleitung des Feststellungsverfahrens

§ 8

Parteien des Nachprüfungsverfahrens

§ 9

Auskunftspflicht

§ 10

Antrag auf Nachprüfung

§ 11

Antrag auf Feststellung

§ 12

Fristen für Nachprüfungs- und Feststellungsanträge

§ 13

Behandlung der Anträge

§ 14

Einstweilige Verfügungen

§ 15

Mündliche Verhandlung

§ 16

Nachprüfungsverfahren

§ 17

Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung des Vertrages und Verhängung von Sanktionen

§ 18

Unwirksamerklärung des Widerrufes

§ 19

Entscheidungsfristen

§ 20

Mutwillensstrafen

§ 21

Gebühren und Gebührenersatz

§ 22

Umgesetzte EU-Richtlinien

§ 23

Inkrafttretens-, Außerkrafttretens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

 

 

In Kraft seit 01.05.2022 bis 31.12.9999
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