Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
In der ersten geprüften Dokumentation kann eine rechnerische Zuordnung der nachweislich in Österreich vor dem 1. Oktober 2001 gekauften Mengen auf der Grundlage des aktuellen UCTE-Österreich-Erzeugungsmix erfolgen. § 2 Abs. 4 gilt sinngemäß.
In Kraft seit 29.12.2001 bis 31.12.9999
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