§ 3 NÖ SAV Erfassung von Schwerarbeitszeiten

NÖ SAV - NÖ Schwerarbeitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Dienstbehörde hat die Schwerarbeitsmonate ab dem Kalendermonat, in dem die beamteten Bediensteten das 40. Lebensjahr vollenden, entsprechend zu erfassen und automationsunterstützt zu verarbeiten.

In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.9999
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