Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Auf Personen, die erst nach dem 31. Dezember 1997 erstmals mit einer im § 7 Abs. 1 angeführten Funktion betraut werden, ist anstelle dieses Gesetzes das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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