§ 18 NÖ SA 1975 § 18

NÖ SA 1975 - NÖ Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Auf Personen, die erst nach dem 31. Dezember 1997 erstmals mit einer im § 7 Abs. 1 angeführten Funktion betraut werden, ist anstelle dieses Gesetzes das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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