Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Auf Personen, die erst nach dem 31. Dezember 1997 erstmals mit einer im § 7 Abs. 1 angeführten Funktion betraut werden, ist anstelle dieses Gesetzes das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 18 NÖ SA 1975
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 18 NÖ SA 1975 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 18 NÖ SA 1975