§ 28 Nö. ROG 1976 Unterstützung der Gemeinden

Nö. ROG 1976 - Nö. Raumordnungsgesetz 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Landesregierung hat die Gemeinde auf deren Ersuchen bei der Aufstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, insbesondere bei der Grundlagenforschung zu unterstützen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.01.2015
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