Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Land hat die Gemeinden bei der Durchführung von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen, die auf Initiative und unter Beteiligung der Bürger erfolgen, zu unterstützen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.01.2015
0 Kommentare zu § 20a Nö. ROG 1976
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 20a Nö. ROG 1976 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 20a Nö. ROG 1976