§ 20a Nö. ROG 1976 Stadt- und Dorferneuerung

Nö. ROG 1976 - Nö. Raumordnungsgesetz 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Das Land hat die Gemeinden bei der Durchführung von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen, die auf Initiative und unter Beteiligung der Bürger erfolgen, zu unterstützen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.01.2015
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