Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung 1976, LGBl. 3850/1–2, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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