§ 3 NÖ LG 1996 § 3

NÖ LG 1996 - NÖ Landes- und Gemeinde- Überwachungsgebührenverordnung 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Der Berechnung der Überwachungsgebühr ist nur die Dauer der Überwachung selbst, nicht aber der Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg zum Ort des Vorhabens zugrunde zu legen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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