Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (NÖ LFW OPST-VO) Fundstelle

NÖ LFW OPST-VO - Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (NÖ LFW OPST-VO)
StF: LGBl. 9020/17-0
[CELEX-Nr.: 32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Dezember 2010 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020–27 verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Expositionsgrenzwerte

§ 4.

Bewertungen und Messungen

§ 5.

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 6.

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmer

§ 7.

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 8.

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 9.

Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung

§ 10.

Natürliche optische Strahlung

§ 11.

Umgesetzte EU-Richtlinien

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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