§ 9 NÖ KGV 2017 Kehrgebiet 8

NÖ KGV 2017 - NÖ Kehrgebietsverordnung 2017

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

1.

Verwaltungsbezirk Korneuburg

mit Ausnahme der

-

Gemeinde Großmugl mit Ausnahme der KG Herzogbirbaum und KG Nursch

-

Gemeinde Sierndorf mit Ausnahme der KG Oberhautzental, KG Oberolberndorf, KG Sierndorf und KG Unterhautzental

-

Gemeinde Rußbach

-

KG Inkersdorf von der Gemeinde Stetteldorf am Wagram

-

KG Seyring von der Gemeinde Gerasdorf bei Wien

2.

vom Verwaltungsbezirk Mistelbach:

-

die KG Michelstetten von der Gemeinde Asparn an der Zaya

-

die KG Pürstendorf von der Gemeinde Ladendorf

-

die KG Pyhra, die KG Wenzersdorf und die KG Zwentendorf von der Gemeinde Gnadendorf

-

die Gemeinde Niederleis

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 9 NÖ KGV 2017


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 NÖ KGV 2017 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 9 NÖ KGV 2017


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 9 NÖ KGV 2017


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 9 NÖ KGV 2017 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 8 NÖ KGV 2017
§ 10 NÖ KGV 2017