Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
1.
Verwaltungsbezirk Gänserndorf
mit Ausnahme der
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Gemeinde Bad Pirawarth
-
Gemeinde Hohenau an der March
2.
vom Verwaltungsbezirk Mistelbach:
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die Gemeinde Hausbrunn
-
die Gemeinde Altlichtenwarth
-
die KG Martinsdorf von der Gemeinde Gaweinstal
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die Gemeinde Bockfließ
-
die Gemeinde Groß-Engersdorf
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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