§ 2 NÖ KGV 2017 Kehrgebiet 1

NÖ KGV 2017 - NÖ Kehrgebietsverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

1.

Stadt Waidhofen an der Ybbs

2.

Verwaltungsbezirk Amstetten

mit Ausnahme der

-

Gemeinde Ferschnitz

-

Gemeinde St. Georgen am Ybbsfelde

-

KG Kleinwolfstein, KG Berghof, KG Nabegg, KG Neustadtl und KG Windpassing von der Gemeinde Neustadtl an der Donau

-

R Zogelsgraben der KG Waldamt von der Gemeinde Ybbsitz

3.

vom Verwaltungsbezirk Scheibbs:

-

die Gemeinde Göstling an der Ybbs

-

die KG Pyhrafeld von der Gemeinde Wang

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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