§ 15 NÖ KGV 2017 Kehrgebiet 14

NÖ KGV 2017 - NÖ Kehrgebietsverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

1.

Verwaltungsbezirk Neunkirchen

mit Ausnahme der

-

Gemeinde St. Egyden am Steinfeld

-

Gemeinde Würflach

-

KG Flatz und die KG Raglitz von der Gemeinde Ternitz

-

KG Thernberg von der Gemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg

2.

vom Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt:

-

das Klostertal bis zur Einmündung der Straße nach Urgersbach, Schh. Sparbachhütte am Schneeberg von der Gemeinde Gutenstein

-

die Gemeinde Rohr im Gebirge

-

die Gemeinde Bad Erlach mit Ausnahme D Erlach der KG Erlach, R Vorderbrühl, R Harathof, KG Linsberg, KG Brunn bei Pitten

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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