§ 92a NÖ JG Verbot von Giften

NÖ JG 2 - NÖ Jagdgesetz 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Die Verwendung von Gift im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme der Verwendung von handelsüblichen Präparaten zur Bekämpfung der Wanderratte verboten.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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