§ 1 NÖ EVTZ-G Geltungsbereich:

NÖ EVTZ-G - NÖ EVTZ-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen, die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ABl. Nr. L 210 vom 31. Juli 2006, S. 19, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, ABl. Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 303, (im Folgenden: EVTZ-Verordnung) erforderlich sind und in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Niederösterreich fallen.

In Kraft seit 19.08.2015 bis 31.12.9999
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