NÖ Diensthoheit-Übertragungsverordnung (NÖ DÜV) Fundstelle

NÖ DÜV - NÖ Diensthoheit-Übertragungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.12.2024

NÖ Diensthoheit-Übertragungsverordnung
StF: LGBl. 1090/3-0

Änderung

LGBl. 1090/3-1

LGBl. 1090/3-2

LGBl. 1090/3-3

LGBl. 1090/3-4

LGBl. 1090/3-5

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. Dezember 2007 aufgrund des § 14 Abs. 4 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, LGBl. 1026–3, und des § 32 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–13, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 NÖ DÜV