§ 1 NÖ AP § 1

NÖ AP - Auflösung der NÖ Pensionsausgleichskasse

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Das Gesetz vom 5. Juli 1956, LGBl.Nr. 84, über die Errichtung einer nö. Pensionsausgleichskasse, in der Fassung des Gesetzes vom 20. Februar 1958, LGBl.Nr. 34, wird mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1969 aufgehoben und die nö. Pensionsausgleichskasse mit gleicher Wirksamkeit aufgelöst.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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