Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Diese Verordnung tritt, soweit § 44 Abs. 1 StVO nicht Abweichendes bestimmt, an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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