§ 7a NeuFöG Verwendung personenbezogener Bezeichnungen

NeuFöG - Neugründungs-Förderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei allen in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 31.12.2004 bis 31.12.9999
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