Art. 2 § 8 NBG

NBG - Nationalbankgesetz 1984

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

 

ARTIKEL II

Grundkapital und Aktionär

Das Grundkapital der Oesterreichischen Nationalbank beträgt zwölf Millionen Euro und ist in 150 000 Stück Stückaktien geteilt.

In Kraft seit 01.08.2011 bis 31.12.9999
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