§ 24 MeldeG Verweisungen

MeldeG - Meldegesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 01.03.1992 bis 31.12.9999
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