Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Artikel I Z 6 tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft; Meldezettel in der bis dahin geltenden Form können bis 1. Jänner 1998 verwendet werden.
In Kraft seit 20.05.1995 bis 31.12.9999
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