§ 1 MedKF-TG

MedKF-TG - Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 1.Paragraph eins,

Dieses Bundesgesetz dient der Förderung der Transparenz und der Verbesserung des Zugangs zu Informationen bei Medienkooperationen und bei der Erteilung von Aufträgen über entgeltliche Werbeleistungen sowie über die Vergabe von Förderungen an Medieninhaber durch die öffentliche Hand und die nachfolgend aufgezählten Rechtsträger.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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