§ 4a MedKF-TG (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz), Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht - JUSLINE Österreich
§ 4a MedKF-TG Bericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht
MedKF-TG - Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten.
In Kraft seit 01.07.2012 bis 31.12.9999
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