Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten. Die KommAustria hat über die Anwendung der Paragraphen 2,, 3 und 4 in dem in Paragraph 19, Absatz 2, KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht zu berichten.
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